Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat mit Wirkung vom 30. März 2020 die Rahmenrichtlinie zur Förderung
unternehmerischen Know-hows ergänzt. Weitere Informationen
Keine Vorleistung
Die Abrechnung findet direkt mit dem Beratungsunternehmen statt.
Es müssen keine Vorleistungen oder Vorgespräche geführt werden.
80% Förderung
Bis zum 31. Dezember 2020 werden Beratungsleistungen bis zu
4.000 Euro für KMU und Freiberufler, die von der Corona-Krise
betroffen sind, zu 80 % gefördert.
Zur Antragsstellung
BAFA akzeptiert
Wir sind ein vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
(BAFA) registriertes Beratungsunternehmen.
Schnelle unbürokratische Hilfe
Im Folgenden finden Sie Beispiele, die gefördert werden. Eine individuelle Beantragung ist notwendig. Das genaue Vorgehen besprechen wir gern unverbindlich mit Ihnen.